Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Reisen zwischen den Regionen und Provinzen sind nur mit Sondergenehmigung oder vollständigem Impfnachweis möglich.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende
Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Informationen auf Hinweise/Erleichterungen für Geimpfte oder Genesene Reisende beziehen. Da diese nicht zwingend alle Einreiserestriktionen beinhalten, müssen auch die nachfolgenden Hinweise vollständig berücksichtigt werden.
- Reisende ab 12 Jahren, die einen vollständigen Impfnachweis vorlegen, können sich von der Testpflicht befreien.
- Welche Impfnachweise anerkannt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise
COVID-19-Test
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und einen QR-Code enthalten.
- Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Dies betrifft den Zeitpunkt der Probeentnahme und nicht den Erhalt des Ergebnisses.
- Das Testergebnis muss in arabischer, französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
- Reisende sollten sich bei ihrer Flug- oder Fährgesellschaft nach abweichenden Anforderungen erkundigen.
Testung vor Ort
Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Bei der Ankunft werden stichprobenartige Antigen-Schnelltests durchgeführt.
- Zudem können Reisende dazu aufgefordert werden, nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Einreiseformular
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.onda.ma/form.php. Das Formular muss von allen Reisenden ausgedruckt und unterschrieben mitgeführt werden.
Maskenpflicht
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
Zum Besuch zahlreicher öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis benötigt.
Notstand
Ausgangssperre
Hotels/Ferienunterkünfte
Restaurants/Cafés
Bars
Geschäfte
Museen/Sehenswürdigkeiten
Kinos/Theater
Strände
Öffentliche Verkehrsmittel
Taxis
Private Fahrzeuge
- Maskenpflicht in Fahrzeugen, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammen befördert werden
Maskenpflicht
- in der Öffentlichkeit
Versammlungsverbot
Datenstand vom: 28.06.2022 17:25 für Kunden von: Gruber Golfreisen GmbH, Puchstraße 176, 8055 Graz